hauptamtlicher Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d)

Stellenausschreibung

Bei der Stadt Wittlich ist nach vorzeitigem Freiwerden die Stelle

der/des hauptamtlichen

Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)

ab 1. September 2026 neu zu besetzen. Der Amtsinhaber ist wegen der Ernennung zum

Präsidenten der SGD Nord aus dem Amt ausgeschieden.

Die Kreisstadt Wittlich hat über 20.000 Einwohner. Sie ist Mittelzentrum eines Einzugsbereiches

mit über 90.000 Einwohnern. In der Stadt, die gewerblicher und industrieller Schwerpunkt

zwischen Trier und Koblenz ist, werden rund 21.000 Arbeitsplätze vorgehalten.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 23. August 2026 unmittelbar

von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wittlich nach den Grundsätzen

der Mehrheitswahl (Urwahl) gewählt. Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber

mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 6. September 2026,

eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die

höchsten Stimmzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r

eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,

  • am Tag der Wahl (23. August 2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen

ist sowie

  • die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische

Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag

der Wahl (23. August 2026) das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung erfolgt nach

der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den

Besoldungsgruppen B 3/B 4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die

Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 4 ist frühestens

nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine

Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/

Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei

oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes

und der Kommunalwahlordnung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gültige Wahlvorschläge spätestens am Montag,

den 6. Juli 2026, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Stadtverwaltung Wittlich,

Schloßstraße 11, 54516 Wittlich einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten

ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter

spätestens am 69. Tag vor der Wahl in der Stadtzeitung „Wittlicher Rundschau" öffentlich

bekannt macht. Zudem erfolgt eine zusätzliche Veröffentlichung im Internet unter https://www.wittlich.de.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass die Stadtverwaltung

Wittlich politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung

informieren und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewähren darf;

das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt

werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit

der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisse, Führungszeugnisse usw.)

werden bis zum 26. Juni 2026 (keine Ausschlussfrist) erbeten per E-Mail an

wahlen@stadt.wittlich.de oder schriftlich an die

Stadtverwaltung Wittlich

Bürgermeisterwahl z.Hd. des Wahlleiters

Schloßstraße 11, 54516 Wittlich

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