hauptamtlicher Bürgermeisterin / Bürgermeister (m/w/d)
Stellenausschreibung
Bei der Stadt Wittlich ist nach vorzeitigem Freiwerden die Stelle
der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
ab 1. September 2026 neu zu besetzen. Der Amtsinhaber ist wegen der Ernennung zum
Präsidenten der SGD Nord aus dem Amt ausgeschieden.
Die Kreisstadt Wittlich hat über 20.000 Einwohner. Sie ist Mittelzentrum eines Einzugsbereiches
mit über 90.000 Einwohnern. In der Stadt, die gewerblicher und industrieller Schwerpunkt
zwischen Trier und Koblenz ist, werden rund 21.000 Arbeitsplätze vorgehalten.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 23. August 2026 unmittelbar
von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wittlich nach den Grundsätzen
der Mehrheitswahl (Urwahl) gewählt. Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 6. September 2026,
eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die
höchsten Stimmzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r
eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
- am Tag der Wahl (23. August 2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen
ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag
der Wahl (23. August 2026) das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung erfolgt nach
der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den
Besoldungsgruppen B 3/B 4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die
Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 4 ist frühestens
nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/
Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei
oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes
und der Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass gültige Wahlvorschläge spätestens am Montag,
den 6. Juli 2026, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Stadtverwaltung Wittlich,
Schloßstraße 11, 54516 Wittlich einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten
ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter
spätestens am 69. Tag vor der Wahl in der Stadtzeitung „Wittlicher Rundschau" öffentlich
bekannt macht. Zudem erfolgt eine zusätzliche Veröffentlichung im Internet unter https://www.wittlich.de.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass die Stadtverwaltung
Wittlich politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung
informieren und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewähren darf;
das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt
werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit
der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisse, Führungszeugnisse usw.)
werden bis zum 26. Juni 2026 (keine Ausschlussfrist) erbeten per E-Mail an
wahlen@stadt.wittlich.de oder schriftlich an die
Stadtverwaltung Wittlich
Bürgermeisterwahl z.Hd. des Wahlleiters
Schloßstraße 11, 54516 Wittlich
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